Angeblich jeder fünfte Arbeitnehmer in der Schweiz hat bereits diese Erfahrung gemacht: Mobbing am Arbeitsplatz ist nicht nur eine unangenehme Sache, es kann auch zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen. Vor allem die Psyche leidet darunter, aber es kann bei einer Dauerbelastung auch zu körperlichen Beschwerden kommen. Deshalb: Einen kühlen Kopf bewahren und nach Möglichkeiten suchen, die Mobbing-Situation erfolgreich und dauerhaft aufzulösen. Hier geben wir einige Tipps dazu, wie das gelingen kann.
Was ist Mobbing am Arbeitsplatz und was nicht
Was die eine Person massiv verletzt und betroffen macht, kümmert die andere noch lange nicht. Dennoch lässt sich Mobbing per se nicht vom persönlichen Empfinden abhängig machen. Wichtig ist vor allem, dass sich Mobbinghandlungen regelmässig und systematisch über einen längeren Zeitraum wiederholen müssen und keine Einzelfälle darstellen dürfen, um als solche zu gelten.
Das ist Mobbing am Arbeitsplatz
- Einschränkung der Mitteilungsmöglichkeiten: abwertendes Verhalten (Gesten/Blicke), das Opfer wird im Meeting ständig unterbrochen, Anschreien oder Nichtbeachtung.
- Beschneiden der sozialen Beziehungen: vom nicht grüssen bis hin zur totalen Kontaktverweigerung.
- Attacken auf das soziale Ansehen: Reden hinter dem Rücken, Verbreitung von Gerüchten und Spott, abwertende Bemerkungen, Beleidigung, unfaire und/oder kränkende Arbeitsqualifikationen.
- Abwertung der Lebensqualität und beruflichen Leistung: Entzug von elementaren Aufgaben, Übertragung erniedrigender Aufgaben, ungerechtfertigte Kritik, Vorenthalten von wichtigen, jobrelevanten Informationen.
- Angriffe auf die Gesundheit: Androhung und Ausführung von körperlicher Gewalt, sexuelle Belästigung.
Das ist KEIN Mobbing am Arbeitsplatz
- Allgemeine Führungsinkompetenz, beispielsweise unangemessene Führung durch einen Vorgesetzten gegenüber mehreren Arbeitnehmern.
- Stress und damit verbundener Druck im Job, z. B. bei Zielvereinbarungen oder Personalmangel.
- berechtigte Kritik an der Leistung.
- Aufforderung zur Erfüllung der Arbeitspflichten – auch unter der Androhung, dass die Nichterfüllung arbeitsrechtliche Konsequenzen haben wird.
In der heutigen Zeit gilt das nicht nur für die analoge Welt, Mobbing kann auch im digitalen Raum stattfinden. Dies kann beispielsweise per E-Mail, über Messenger-Dienste oder sogar in den Sozialen Medien stattfinden.
Ursachen für Mobbing im Job
Überall da, wo mehrere Menschen (auf engerem Raum) aufeinandertreffen, kann es zu Unstimmigkeiten kommen wie Rivalität und Anfeindung bis hin zur Ausgrenzung. Auslöser für Mobbing-Attacken ist oftmals das geringe Selbstwertgefühl des Mobbers, der damit über seine eigenen Unzulänglichkeiten hinwegtäuschen möchte. Gleichzeitig versucht er sich besser als das ausgesuchte Opfer zu hinzustellen, um das eigene Ego zu stärken.
Dennoch ist Mobbing erstaunlicherweise eher ein Gruppenphänomen als der permanente Angriff eines «Einzeltäters». Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Mobbing-System, bestehend aus Täter, Opfer, Mitläufern, Zu- und Wegschauern. Das Opfer kann sich die Ursachen oftmals gar nicht erklären und wird zumeist ganz ohne eigenes Verschulden in diese Rolle gedrängt.
Gründe dafür können sein
- Neid der Kollegen auf ihre guten Leistungen und Erfolge
- Ein gutes Verhältnis zum Chef
- Unklare Zuständigkeiten oder widersprüchliche Anweisungen
- Mangelhafte Kommunikations- und Informationsstrukturen im Allgemeinen
- Über- oder Unterforderung
- Mangelnde Handlungsspielräume
- Ungerechte Arbeitsverteilung, Stress und Kooperationszwänge
- Unterschiedliche private Lebensumstände als der Rest der Kollegen.
Eine aufmerksame Führungsebene und das Klima innerhalb eines Unternehmens oder eines Teams tragen massgeblich dazu bei, das Mobbing erst gar nicht entstehen kann.
Das Opfer und die «Täter»
Hauptsächlich sind es Frauen, die von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen sind (ca. 80 Prozent) – aber es sind wiederum auch meist Frauen, die mobben. Auch unterscheiden sich Branchen hinsichtlich des Mobbing-Aufkommens: So gehören soziale Berufe, der Pflegebereich, Banken und der Einzelhandel leider zu den traurigen «Spitzenreitern». Zumeist wird im Kollegenkreis gemobbt, aber auch der Vorgesetzte kann der Mobber sein. Eher seltener ergibt sich eine gemeinsame Front von Kollegen gemeinsam mit der Führungskraft und auch Untergebene können zu Mobbern werden.
Traurig, aber wahr: Die Michigan State University fand in einer Studie heraus, dass Menschen, die als attraktiv wahrgenommen werden, deutlich seltener als Mobbing-Opfer gewählt werden als ihre als «hässlich» eingestuften Kollegen.
Die Folgen für das Mobbing-Opfer
Mobbing-Opfer lassen – verständlicherweise – nicht nur in ihrer Arbeitsleistung nach, es kommt in der Regel auch zu gesundheitlichen Problemen. So reichen die Auswirkungen von Demotivation über Misstrauen und Nervosität, sozialen Rückzug und Ohnmachtsgefühle bis hin zu Selbstzweifeln an den eigenen Fähigkeiten, Angstzuständen und sogar Selbstmord.
Wie lässt sich Mobbing nachweisen?
Mobbing hieb- und stichfest nachzuweisen, ist oftmals gar nicht so einfach, wenn die gemobbte Person ganz alleine und ohne Unterstützung dasteht. Hilfreich sind ein systematisches Vorgehen und das Führen eines Mobbing-Tagebuchs, also das schriftliche Festhalten aller Vorfälle. Neben dem Nachweis für die Mobbing-Attacken hat dies für Betroffene auch noch den Vorteil, sich das Erlebte ein wenig «von der Seele schreiben» zu können. Mit diesen Notizen können sie sich an den Vorgesetzten wenden (insofern er nicht zu den Mobbern gehört), die Personalabteilung oder auch Aussenstehende wie die zuständige Gewerkschaft oder eine auf Mobbing-Fälle spezialisierte Anwaltskanzlei.
Zum systematischen Vorgehen bei Mobbing gehört
- Beweise sammeln (Mobbing-Tagebuch, Zeugen)
- Den Arbeitgeber/direkten Vorgesetzten informieren: an seine Fürsorgepflicht (s. u.) erinnern, am besten einen Zeugen mitnehmen, den Begriff „Mobbing“ erst einmal nicht verwenden, stattdessen Problemsituationen konkret benennen und sachlich schildern, das Besprochene schriftlich festhalten und von allen Anwesenden unterschreiben lassen
- Die Gewerkschaft oder eine Anwaltskanzlei hinzuziehen, sollten die Gespräche mit dem Arbeitgeber zu keinem Erfolg führen.
Erfolgreich wehren gegen Mobbing
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Sobald der Arbeitgeber Kenntnis über Mobbing-Aktivitäten erhält, muss er dagegen vorgehen. Als gesetzliche Grundlage hierfür dienen in der Schweiz Art. 6 I ArG (Arbeitsgesetz) und insbesondere Art. 328 OR (Schweizerisches Obligationsrecht). Massnahmen, die der Arbeitgeber einleiten kann, sind beispielsweise eine Schlichtung, die interne Versetzung der beteiligten Arbeitnehmer und die Verwarnung oder sogar Kündigung des Mobbers.
Für den Arbeitnehmer gibt es folgende Möglichkeiten, auf Mobbing zu reagieren
- Verweigerung der Arbeitsleistung ohne Verlust des Lohnanspruchs (Art. 324 OR)
- Schadensersatzforderung gegen den Arbeitgeber, wenn dieser keine Schutzmassnahmen gegen das ihm bekannte Mobbing ergreift bzw. wenn er sogar selbst als Mobber auftritt
- Anspruch auf Genugtuung zur Wiedergutmachung der seelischen Verletzungen, allerdings nur bei einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung (Art. 49 OR). Dies muss objektiv zu rechtfertigen sein (BGE 125 III 70 S. 75) und es darf noch keine andere Wiedergutmachung erfolgt sein
- Anzeige beim kantonalen Arbeitsinspektorat, die eine Untersuchung zur Verletzung des Gesundheitsschutzen nach sich ziehen kann (jedoch nur, sollte der Arbeitgeber keine eigenen Schutzmassnahmen eingeleitet haben)
- Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Leistungsabfalls: Prüfung der Missbräuchlichkeit nach Art. 336 OR.
- Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist.
Fazit: Wer Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz ist, sollte dies nicht einfach hinnehmen, sondern so bald wie möglich Massnahmen dagegen ergreifen und sich wehren! Wichtig dabei ist, alles schriftlich zu dokumentieren (Mobbing-Tagebuch) und bei Besprechungen mit dem Arbeitgeber immer einen Zeugen dabei zu haben. Zudem ist es immer ratsam, sich die Unterstützung und den Rat von Profis zu holen. Das kann im ersten Schritt die zuständige Gewerkschaft sein oder am besten gleich eine mit Mobbing erfahrene Anwaltskanzlei. Denn niemand muss mit diesem Thema allein bleiben!
Bist du auch schon einmal Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz geworden oder hast erlebt, wie andere dort gemobbt wurden? Dann wäre es ganz mutig und wunderbar, wenn du diese Erfahrung in den Kommentaren mit uns teilst.